Standardinformationsblatt für Pauschalreiseverträge

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen mc2alpin trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen mc2alpin über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU)2015/2302 finden Sie hier
 
Die von mc2alpin veranstalteten Pauschalreisen sind im Falle einer Insolvenz durch eine Bankgarantie bei der Sparkasse Imst AG, Sparkassenplatz 1, 6460 Imst, abgesichert.
Der Veranstalter übernimmt Kundengelder als Anzahlung / Vorauszahlung bis maximal 20% des Reisepreises nicht früher als 11 Monate vor Reiseende, die Restzahlung erfolgt ab 20 Tage vor Reiseantritt.
Die erhöhte Absicherung (§ 4 abs. 4 RSV) ist durch oben angeführte Bankgarantie gewährleistet. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, Europäische Reiseversicherung AG, 1220 Wien, Kratochwjlestr.4, Tel.: 01/317 25 00, Notruf 24h 01/5044400, Fax: 01/317 25 00 199, anzumelden.